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Hinweisgebersystem

Beckhoff Automation bietet Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten oder sonstigen Betroffenen die Möglichkeit, Themen und schwerwiegende Missstände, die nicht offen angesprochen werden können, über einen vertraulichen Kanal mitzuteilen. Solche Mitteilungen, etwa über Regelverstöße oder unethisches Verhalten, können zur Unternehmenskultur von Beckhoff positiv beitragen und ermöglichen dem Unternehmen, einer Verletzung von Unternehmensstandards und Werten nachzugehen. Beckhoff kommt damit den Anforderungen der EU-Richtlinie Nr. 2019/1937 („Whistleblower-Directive“) nach.

Über das Hinweisgebersystem können Informationen zu Verstößen in folgenden Bereichen mitgeteilt werden:

  • Diebstahl, Bestechungen und geldwerte Zuwendungen
  • Betrug, Unterschlagung
  • Interessenkonflikte
  • Insiderhandel
  • Kartellangelegenheiten (Verletzung von Kartell-​ und/oder Wettbewerbsrecht)
  • Geldwäsche
  • Manipulation im Rahmen der Rechnungslegung
  • Umweltschutz
  • Gesundheit, Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit

Beckhoff Automation wird die übermittelten Hinweise prüfen und Hinweisgebern innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Antwort zukommen lassen. Die Bearbeitung erfolgt vertraulich. Durch die Angabe eines Kontaktes ermöglichen Hinweisgeber, bei der Bearbeitung zur Sache beizutragen.

Beckhoff Automation begrüßt diesen neuen digitalen Kommunikationskanal für Hinweise, verpflichtet sich zur nachteilsfreien Aufklärung und geht davon aus, dass diese Hinweise nach bestem Wissen richtig und ohne falsche Anschuldigungen abgegeben werden.

Über den Button „Meldung abgeben“ gelangen Sie zu unserem Hinweisgebersystem, welches auf einer externen Webpage von EQS Integrity Line betrieben wird: